Rechtliche Voraussetzungen
Die Eröffnung und selbstständige Führung eines Hausmeister-Service wird durch keinerlei spezielle Rechtsvorschriften eingeschränkt. Hausmeister und ihre Mitarbeiter sollten jedoch über handwerkliches Geschick verfügen. Der Beginn der gewerblichen Tätigkeit muss bei der für den Betriebssitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung angezeigt werden. Gleich ob der Hausmeister nebenberuflich oder voll einsteigen will, ist die Gewerbeanmeldung in beiden Fällen erforderlich. Das Ordnungsamt informiert das zuständige Finanzamt sowie die IHK über die Existenzgründung. Festangestellte sowie geringfügig beschäftigte Mitarbeiter müssen bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft, Mönckebergstraße 7, 20095 Hamburg, angemeldet werden.

Marketing
Um das Leistungsangebot des Hausmeister-Service am Markt bekannt zu machen, empfiehlt sich ein Eintrag im Branchentelefonbuch, sowie Kleinanzeigen in Stadtteilzeitungen und Anzeigenblättern. Auch das Firmenfahrzeug kann als Werbeträger genutzt werden. Wichtige Zielgruppen neben Privathaushalten sind Hausverwaltungen, Immobilienmakler und Unternehmen mit Immobilienbesitz, die über Direkt-Mailings erreicht werden können. Darüber hinaus sollten Dienstleistungen in Prospekten dargestellt werden. Bei der Existenzgründung eines Hausmeister-Service ist die Abgrenzung der Dienstleistungen zum Handwerk zu beachten. Ein selbstständiger Hausmeister darf alle Tätigkeiten durchführen, die kein meisterliches Können und Wissen erfordern.

  • Folgende Arbeiten dürfen ausgeführt werden:
    Papierkörbe leeren, Dachrinnen reinigen, einfache Arbeiten an der Haustechnik wie zum Beispiel Schalter erneuern, Glühbirnen wechseln, tropfende Wasserhähne reparieren, Strahlregler erneuern und Fenster putzen. Im weiteren dürfen Hausmeister im Außenbereich Laub saugen, fegen, Rasen und Beete pflegen, Gärten anlegen. Im Bereich der Innenreinigung sind Reinigungstätigkeiten nach Hausfrauenart erlaubt.
  • Folgende Arbeiten dürfen nicht ausgeführt werden: Heizungsreparaturen und Elektroarbeiten sowie Malerarbeiten, für die Gerüste und Leitern benötigt werden. Auch Montagearbeiten sind grundsätzlich Handwerksarbeiten.

Um die erbrachten Dienstleistungen berechnen zu können, sollte eine Aufstellung des Arbeitsaufwandes jeder Dienstleistung gemacht werden, wobei die Flächengröße jedes Objektes, das betreut wird, berücksichtigt werden muss. Auf dieser Basis kann zum Beispiel ein Angebot erstellt werden.
Bei der Objektbesichtigung soll geprüft werden, ob zum Beispiel sich der Rasen mit einem Aufsitzrasenmäher mähen lässt, das Gras entsorgt werden muss und die Schnittkanten nachbearbeitet werden müssen; ob die Hofflächen mit einer Maschine gereinigt werden können oder mit Besen und Schaufel, usw.